Auch im Jahr 2024 freut sich die AGG über Ihren Besuch!
Allgemeine Informationen zur Adolf-Grimme-Gesamtschule entnehmen Sie bitte diesem Link.
Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:
Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.
Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.
(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)
Auch im Jahr 2024 freut sich die AGG über Ihren Besuch!
Allgemeine Informationen zur Adolf-Grimme-Gesamtschule entnehmen Sie bitte diesem Link.