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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Nachhaltigkeitsfilm der 5a


 Die Klasse 5a hat sich im Rahmen der UNESCO-Projektwoche #HändeReichen #BrückenBauen mit dem Thema "Nachhaltigkeit" beschäftigt. Insbesondere gingen sie der Frage nach, wie ihr persönlicher Konsum das Klima und Menschenrechte beeinflusst. Nach dem Motto "Global denken - lokal handeln" begaben sie sich in und außerhalb der Schule auf die Spuren des nachhaltigen Konsums. In Goslar besuchten sie z. B. den Eine-Welt-Laden "El Puente" oder den Integrationsbetrieb "Goslarsche Höfe". Um auch andere über das Thema zu informieren, drehten sie einen Kurzfilm. Dabei führten die Schüler*innen selbst kreativ Regie, erprobten sich vor und hinter der Kamera und führten schließlich auch den Filmschnitt arbeitsteilig eigenständig durch.