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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Einladung zur Schülerpräsentation

Auschwitz Kerzen

Am Mittwoch, den 24.05.2023 um 18 Uhr werden Schüler*innen des 10. und 11. Jahrgangs im Forum der AGG das Projekt „Schicksale jüdischer Familien zur Zeit des Nationalsozialismus in Goslar“ vorstellen und insbesondere von der kürzlich stattgefundenen Gedenkstättenfahrt nach Krakau (Auschwitz) berichten. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen! Um Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wird gebeten.

Herzliche Grüße Sabine Rehse