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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Ankündigung der AGG

Die Adolf-Grimme-Gesamtschule lädt Eltern und Viertklässler*innen zu zwei Veranstaltungen ein, um sich vorzustellen.

Info-Abend für Eltern

Ganz nach dem Motto „Wir sind eine Schule für alle, nicht wie alle!“ veranstaltet das Schulleitungsteam der AGG am Mittwoch, den 7.12.2022 um 18 Uhr einen Info-Abend, an dem nicht nur das besondere Konzept einer Integrierten Gesamtschule, sondern auch die Besonderheiten der Adolf-Grimme-Gesamtschule vorgestellt werden. Das Schulleitungsteam und die zukünftigen Klassenlehrer*innen des 5. Jahrganges möchten mit Eltern ins Gespräch kommen und persönliche Fragen rund um den Übergang in den Jahrgang 5 klären.